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Geschäftsbedingungen

Der Benutzer dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden auch als „diese allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) ist OutletBelgium BVBA mit Sitz in 2491 Olmen, Schoolstraat 1, sein Rechtsnachfolger unter Gesamttitel und alles, was damit zusammenhängt mit OutletBelgium BVBA oder diesen Rechtsnachfolgern oder verbundenen Unternehmen und Unternehmen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „die andere Partei“ jede (juristische) Person, die im Handelsregister der Handelskammer in Belgien oder in einem ausländischen Handelsregister eingetragen ist und die ein Geschäftskonto bei OutletBelgium BVBA und/oder bei angelegt hat mit dem OutletBelgium BVBA einen Vertrag abschließt oder wem OutletBelgium BVBA ein Angebot zur Erbringung einer Dienstleistung oder zur Lieferung von Waren unterbreitet. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Angebote und Verpflichtungen zwischen uns und der Gegenpartei. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Einkaufs- und/oder anderen Geschäftsbedingungen, die von der anderen Partei verwendet werden, gleich welcher Bezeichnung, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. ANGEBOTE UND VEREINBARUNGEN

1.1. Alle von uns abgegebenen Angebote, Angebote, Preise und Konditionen sind stets freibleibend und verfallen nach 30 Tagen.

1.2. Jedes Angebot basiert auf Informationen, die von der anderen Partei bereitgestellt werden. Die andere Partei garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.

1.3. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für OutletBelgium BVBA nicht bindend.

1.4. Alle von OutletBelgium BVBA bereitgestellten Informationen über Größen, Zeichnungen, Bilder, Gewichte, Zusammensetzungen und/oder andere Informationen über die Produkte wurden sorgfältig zusammengestellt, aber OutletBelgium BVBA kann nicht garantieren, dass diesbezüglich keine Abweichungen auftreten. Die gezeigten oder bereitgestellten Muster sind nur Hinweise auf die betreffenden Produkte. Abweichungen in Größe und/oder Gewicht sind möglich und werden von der Gegenpartei akzeptiert. Wenn die Gegenpartei nachweist, dass die gelieferten Produkte von den Aussagen von OutletBelgium BVBA oder den Mustern so stark abweichen, dass sie nicht mehr zum Kauf verpflichtet sind, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag aufzulösen, jedoch nur für den Teil, zu dem sie gehören diese Auflösung gilt. angemessen und nicht nachdem die andere Partei OutletBelgium BVBA in Verzug gesetzt hat und OutletBelgium BVBA OutletBelgium BVBA eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, um den Grund für die (Teil-)Auflösung zu beseitigen.

1.5. Alle von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie alle sonstigen Informationen, die wir dem Vertragspartner im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und unterliegen ausdrücklich den Urheber-, Modell- und Patentrechten, auch wenn damit Kosten verbunden sind . sein. verrechnet. Ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, diese Unterlagen zu kopieren, zu vervielfältigen, zur Einsichtnahme zugänglich zu machen oder Dritten zugänglich zu machen.

1.6. Auskünfte und Ratschläge von uns sind allgemeiner Art und unverbindlich. Die andere Partei ist für die Umsetzung unserer Beratung verantwortlich.

1.7. Ein Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.

1.8. Bestellungen und deren Änderungen sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich angenommen oder bestätigt wurden oder mit der Lieferung begonnen wurde.

1.9. Die Auftragsbestätigung von OutletBelgium BVBA gilt als korrekt, es sei denn, die Gegenpartei hat innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen.

1.10. Wir sind nicht an Vereinbarungen oder Zusagen unserer Vertreter oder anderer Mitarbeiter gebunden, es sei denn, diese Vereinbarungen oder Zusagen werden von uns schriftlich bestätigt.

1.11. Kündigung und Beendigung des Vertrages durch die andere Partei ist nur möglich, wenn wir dem zustimmen. In diesem Fall ist die Gegenpartei verpflichtet, die uns entstandenen Kosten für die Vorbereitung und teilweise Durchführung zu tragen sowie uns die nachteiligen finanziellen Folgen der Nichterfüllung des Vertrags zu ersetzen. Diese Entgelte betragen zusammen mindestens 10 % des vereinbarten Auftragswertes.

1.12. Die andere Partei garantiert, dass alle gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die zu verarbeitenden Daten, einschließlich derjenigen, die durch oder gemäß der jeweils geltenden Datenschutzgesetzgebung festgelegt wurden, strikt eingehalten werden und dass alle Registrierungen und anderen Formalitäten erforderlich und erforderlich sind Erlaubnis seiner Mitarbeiter. Die Gegenpartei stellt OutletBelgium BVBA unverzüglich schriftlich alle angeforderten Informationen zur Verfügung.

1.13. Die andere Partei stellt OutletBelgium BVBA von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer von der anderen Partei geführten persönlichen Registrierung registriert oder verarbeitet werden oder für die die andere Partei anderweitig nach europäischem und/oder belgischem Recht verantwortlich ist, oder für die Ansprüche von Dritte, unabhängig davon, ob sie auf Schadensersatz, Bußgeldern, Vergleichen, Vorschlägen für kriminelle Transaktionen oder anderweitig beruhen oder nicht, OutletBelgium BVBA wird hiervon vollständig schadlos halten.

2. DIE VEREINBARUNG

2.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2.2 kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch die andere Partei und der Erfüllung der entsprechenden Bedingungen zustande.

2.2. Wenn die Annahme (ob in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist OutletBelgium BVBA nicht daran gebunden. In diesem Fall kommt der Vertrag nicht gemäß diesem abweichenden Grundsatz zustande, es sei denn, OutletBelgium BVBA gibt etwas anderes an.

2.3. Wenn die Gegenpartei das Angebot elektronisch angenommen hat, wird OutletBelgium BVBA den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen.

2.4. OutletBelgium BVBA kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens überprüfen, ob die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn OutletBelgium BVBA auf der Grundlage dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage mit Gründen abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen. OutletBelgium BVBA ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen von der Gegenpartei zu verlangen.

2.5. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit der jeweiligen Produkte und/oder Dienstleistungen abgeschlossen.

2.6. Änderungen und Ergänzungen von Bestimmungen eines Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.

2.7. Wenn eine Änderung und/oder Ergänzung gemäß Artikel 4.7 vereinbart wurde, gilt diese Änderung oder Ergänzung nur für den jeweiligen Vertrag.

3. PREISE

3.1. Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Abgaben von (halb-)staatlichen Institutionen. Sie gelten für Lieferungen ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Kosten für Verpackung und Versand, Einfuhr- und Ausfuhrzölle und Verbrauchssteuern und alle anderen Abgaben oder Steuern, die in Bezug auf die Produkte und deren Transport erhoben oder erhoben werden, von der anderen Partei getragen.

3.3. Jedes Angebot basiert auf Informationen, die von der anderen Partei bereitgestellt werden. Die andere Partei garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.

4. KOSTENVERHOGINGSFACTOREN

4.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann OutletBelgium BVBA jede Änderung von Faktoren akzeptieren, die sich auf den Preis und die Kosten von OutletBelgium BVBA im Sinne von Artikel 3 auswirken, einschließlich Einkaufspreise, Wechselkurse, Einfuhr- und Ausfuhrzölle und andere Abgaben, Versicherungstarife, Frachttarife und sonstige Abgaben oder Steuern, die an die andere Partei weitergegeben werden, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Bestimmung schließt dies aus. Maßgebend für die in Artikel 3 genannten Preise ist der Liefertermin. OutletBelgium BVBA kann die oben genannten Preisänderungen in jedem Fall weitergeben, wenn zwischen der Vereinbarung und der Preiserhöhung mindestens 3 Monate vergangen sind, ohne dass die Vereinbarung aufgelöst wurde.

4.2. Wenn ein Vertragspartner aus EU-Ländern mit seinem Geschäftskonto ein Produkt bei OutletBelgium BVBA kauft, wird im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen gemäß Artikel 138 der EU-Umsatzsteuerrichtlinie 2006/112/EG Mehrwertsteuer berechnet.

5. LIEFERUNG UND GEFAHR

5.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß den Bestimmungen zu Versandkosten und Gefahrübergang, gemäß den üblichen internationalen Handelsbedingungen bzw. den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden sukzessiven Fassungen.

5.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen ab dem Geschäftssitz von OutletBelgium BVBA, und die Lieferung und der Gefahrenübergang der Produkte erfolgen immer an dem Ort und zu der Zeit, an dem die Produkte für den Versand an die andere Partei bereit sind.

5.3. Die von OutletBelgium BVBA angegebene Lieferzeit basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Lieferanten geltenden Umständen und, falls von der Leistung Dritter abhängig, auf den Daten, die diese Dritten OutletBelgium BVBA zur Verfügung stellen. Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine strenge Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.4. Im Falle einer Lieferverzögerung muss uns die Gegenpartei die Verzögerung im Voraus schriftlich mitteilen, wenn ein Verzug unsererseits vorliegt.

5.5. Im Falle einer verspäteten Lieferung hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf Schadensersatz oder die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen oder aufzulösen, noch können Empfang und Zahlung ausgesetzt werden, es sei denn, wir haben unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, außer der Lieferzeit derart ist, dass von der anderen Partei vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass sie den relevanten Teil der Vereinbarung einhält. Die andere Partei ist dann berechtigt, den Vertrag für den Teil, für den dies unbedingt erforderlich ist, aufzulösen oder aufzulösen, vorausgesetzt, sie informiert OutletBelgium BVBA schriftlich darüber und unbeschadet des Rechts von OutletBelgium BVBA, die betreffenden Produkte innerhalb von 14 Tagen zu kaufen Eingang der Benachrichtigung. . noch an die andere Partei geliefert werden.

5.6. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Artikel der Bestellung an eine Adresse geliefert.

6. HÖHERE GEWALT

6.1. OutletBelgium BVBA ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber der anderen Partei zu erfüllen, wenn dies durch einen Umstand verhindert wird, der nicht auf Verschulden zurückzuführen ist und der ihr nicht durch Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannte Meinung zugeschrieben werden kann. Im Falle höherer Gewalt ruhen die Lieferverpflichtungen. Wenn dieser Zeitraum länger als 3 Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Im Falle höherer Gewalt hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf (Schadens-) Ersatz, auch wenn OutletBelgium BVBA aufgrund höherer Gewalt keinen Vorteil hätte.

6.2. Wenn wir bei Beginn der höheren Gewalt unsere Verpflichtungen teilweise erfüllt haben oder nur teilweise erfüllen können, sind wir berechtigt, den bereits gelieferten oder zu liefernden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung als solche zu bezahlen. bezahlen, als wäre es ein separater Vertrag.

6.3. Faktoren höherer Gewalt zwischen den Parteien umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Feuer, Diebstahl, Kriegshandlungen, Unruhen, Streiks, Besetzungen, Betriebsstörungen, Krieg, Unwetter, Verzögerung oder Aussetzung von Lieferungen von Materialien oder Lieferungen und/oder Dienstleistungen oder andere Probleme während der Produktion durch OutletBelgium BVBA oder seine Lieferanten, Eingriffe von Regierungs- oder Aufsichtsbehörden, gesetzliche Anforderungen, die die Verwendung der gelieferten Waren behindern, und im Allgemeinen das Vorhersehen und Nichtvorsehen eines Grundes, der sich unserer Kontrolle entzieht und der die Leistung beeinträchtigen würde Vertragsabschluss für uns immer schwieriger.

6.4. OutletBelgium BVBA hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Vertragserfüllung verhindert, eintritt, nachdem OutletBelgium BVBA seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

7. ZAHLUNGEN

7.1. Jede Zahlung des Vertragspartners dient in erster Linie zur Begleichung der dem Vertragspartner geschuldeten Zinsen und uns entstandenen Inkassokosten sowie anschließend zur Begleichung der ältesten offenen Forderung, auch wenn der Vertragspartner angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

7.2. Zahlungen müssen spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Aussetzung oder Aufrechnung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Korrekturen, die der Vertragspartner aufgrund von Preis- und Mengenunterschieden verlangt, werden von OutletBelgium BVBA bewertet und gegebenenfalls gutgeschrieben. Dies berührt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei, den ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der angegebenen Frist an OutletBelgium BVBA zu zahlen. Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag heben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

7.3. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl, nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung und/oder andere Bedingungen des Vertragspartners, einschließlich der üblichen Akkreditivbedingungen wie unwiderrufliche Briefe oder Akkreditive, Bar gegen Dokumente oder Bar gegen Lieferung, nicht zu leisten die OutletBelgium BVBA nicht beliefert. Bei dieser Vorauszahlung beginnt die Lieferzeit in dem Moment, in dem OutletBelgium BVBA die Zahlung erhalten hat.

7.4. OutletBelgium BVBA kann der anderen Partei am letzten Tag jedes Monats alle in diesem Monat getätigten Einkäufe gemeinsam in Rechnung stellen. OutletBelgium BVBA ist berechtigt, einen Höchstbetrag für den Gesamtbetrag der monatlichen überfälligen Zahlung festzulegen.

8. ZINSEN UND KOSTEN

8.1. Die in Artikel 7 genannten Zahlungsfristen sind Fristen. Die Gegenpartei gerät daher ohne Inverzugsetzung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug.

8.2. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung schuldet die Gegenpartei Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, es sei denn, die gesetzlichen Handelszinsen sind höher. In diesem Fall sind die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag fällig. Die Zinsen auf den fälligen und zahlbaren Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags.

8.3. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die uns entstehen, einschließlich der Kosten des Rechtsbeistands und der Kosten, die nicht durch Urteil beglichen werden, gehen zu Lasten der anderen Partei. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens fünfzehn Prozent des Vermögens, mindestens 500 € zzgl. MwSt. Nach unserer Wahl können die tatsächlichen Kosten auch dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Die Anwaltskosten richten sich nach den uns tatsächlich entstandenen Kosten.

9. TEILLIEFERUNGEN

9.1. Wenn ein Teil einer Bestellung fertig ist, können wir nach unserer Wahl diesen Teil liefern oder warten, bis alles bestellt ist. Bei Lieferung von Bestellungen in Teilen gemäß den vorstehenden Bestimmungen sowie bei Lieferung aufeinanderfolgender Teile einer Bestellung aufgrund einer Vereinbarung gilt jede Lieferung/Lieferung als separate Vereinbarung, die nach Abnahme der Lieferung nicht akzeptiert werden kann Waren durch die andere Partei. kam zurück.

10. LAGERUNG

10.1. Wenn die Gegenpartei die Ware aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten kann und sie versandbereit ist, gerät die Gegenpartei ohne Inverzugsetzung in Verzug. OutletBelgium BVBA ist dann berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr der anderen Partei für maximal sechs Monate zu lagern oder an Dritte zu verkaufen, sofern unsere Lagereinrichtungen dies zulassen.

10.2. Gegebenenfalls ist die andere Partei verpflichtet, die Kosten für die Aufbewahrung und Aufbewahrung gemäß den vernünftigerweise anwendbaren Standards für den Zeitraum von der im Vertrag angegebenen Lieferzeit bis zum Datum der endgültigen Lieferung zu erstatten. Die andere Partei schuldet diesem Dritten weiterhin den Kaufpreis zuzüglich Zinsen und Kosten (als Entschädigung) abzüglich eines etwaigen Nettoerlöses aus dem Verkauf.

11. SICHERHEIT, PFLICHTEN UND RESPEKT FÜR EIGENTUM

11.1. Wenn unserer Meinung nach Anlass dazu besteht, sind wir jederzeit berechtigt, von der Gegenpartei eine angemessene zusätzliche Sicherheit für die Zahlung der von ihr gekauften Waren zu verlangen. In Ermangelung einer solchen Sicherheit haben wir das Recht, die Ausführung des abgeschlossenen Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine einfache schriftliche Inverzugsetzung aufzulösen und, falls gewünscht, eine Entschädigung zu verlangen.

11.2. Waren in unserem Besitz für die andere Partei gelten als verpfändet für alle Beträge, die uns von der anderen Partei oder aus welchem ​​Grund auch immer geschuldet werden.

11.3. Alle von uns gelieferten Waren, die sich bei oder unter der anderen Partei oder unter deren Eigentümer befinden, bleiben unser Eigentum, bis die andere Partei unsere Ansprüche in Bezug auf die Gegenleistung geltend macht – einschließlich nicht nur des Kaufpreises, sondern auch der Forderungen, die wir daraus haben zur Erfüllung von Vereinbarungen, einschließlich unserer Ansprüche in Bezug auf Bußgelder, Zinsen und Kosten – für die Lieferung oder Lieferung der von uns gelieferten Waren an die andere Partei im Rahmen der Vereinbarung oder für die Bezahlung der zu erbringenden Arbeiten oder zu durchgeführt werden.

11.4. Die andere Partei muss immer alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von OutletBelgium BVBA zu schützen, wenn und wenn die andere Partei mit einer oder mehreren ihrer Verpflichtungen oder Handlungen unter Verletzung der hierin enthaltenen Bestimmungen in Konflikt gerät. berechtigt, die in diesem Artikel genannten gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention als unser Eigentum zurückzufordern. Die andere Partei erteilt OutletBelgium BVBA und von OutletBelgium BVBA benannten Dritten im Voraus die uneingeschränkte und widerrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Immobilien von OutletBelgium BVBA befinden, und diese Gegenstände zurückzunehmen, und die andere Partei wird daran mitwirken. Alle Reparaturkosten der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gehen zu Lasten der Gegenpartei.

11.5. Solange die Gegenpartei die vorgenannten Forderungen nicht bezahlt hat, ist sie nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren weiterzuverkaufen und sie dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet oder auf [eigendomsloos] andere Weise belastet werden. Dieses Veräußerungs-, Verpfändungs- und Belastungsverbot hat ausdrücklich Eigentumswirkung. Eine Übereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung ist daher dinglich nicht möglich.

11.6. Die Gegenpartei verpflichtet sich, Dritten, die ein solches Recht darauf begründen möchten, zu erklären, dass sie dazu nicht befugt ist.

11.7. Wenn die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen aus den vorstehenden Forderungen erfüllt hat, übertragen wir das Eigentum an den von uns verpfändeten gelieferten Waren als zusätzliche Sicherheit für alle anderen Forderungen, die wir gegen die Gegenpartei haben. Auf unsere erste Aufforderung wird die andere Partei bei allen erforderlichen Maßnahmen mitwirken.

11.8. Im Falle eines Konkursantrags, Antrags auf (vorläufige) Zahlungseinstellung oder wenn Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden oder Dritte Rechte in Bezug auf Waren der anderen Partei begründen oder geltend machen wollen, ist die andere Partei verpflichtet, uns zu informieren sofort und unverzüglich den beigefügten Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Empfänger der Eigentumsrechte von OutletBelgium BVBA benachrichtigen.

11.9. Verweigert die Gegenpartei trotz schriftlicher Mahnung die Mitwirkung bei der Abholung der gelieferten Ware, gerät die Gegenpartei in Verzug und verliert eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 500 € pro Tag, wenn sie in Verzug bleibt/verbleibt.

11.10. Der Vertragspartner haftet uns gegenüber für alle Schäden an der Ware, die vor dem Eigentumsübergang gemäß Absatz 3 entstanden sind. Auflösung und Wiederherstellung berühren nicht unser Recht auf Ersatz von Schäden und Verlusten. In diesem Fall ist jede Forderung von uns gegen die Gegenpartei sofort und vollständig fällig und zahlbar.

12. GEWÄHRLEISTUNG UND WERBUNG

12.1. Wir leisten Gewähr für die gute Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und garantieren 1 Jahr nach Lieferung, dass unsere Waren für den Zweck verwendet werden können, für den sie hergestellt wurden, dass die verwendeten Teile den hierfür aufgestellten Normen entsprechen und den Standards, die in den in der Vereinbarung festgelegten Spezifikationen festgelegt sind. Wenn die Gegenpartei unannehmbare Abweichungen, Schäden, Defekte und/oder andere Mängel nachweist, werden wir nach unserer Wahl die als fehlerhaft befundenen Produkte kostenlos reparieren und/oder ersetzen oder ihnen den Wert der Produkte gutschreiben. Lieferung der Ware an uns als mangelhaft, zu den nachfolgenden Bedingungen.

12.2. Die Garantie deckt keine Mängel an den Produkten ab, die durch normalen Verschleiß, falsche oder nachlässige Verwendung und/oder Schäden infolge von Umständen entstanden sind, die außerhalb der Kontrolle von OutletBelgium BVBA liegen, einschließlich Wetterbedingungen, Verarbeitung durch die Gegenpartei oder die Endbenutzer, Sonnen- und Lichteinwirkung und/oder Schäden, die während der Lagerung oder des Transports durch die Gegenpartei entstanden sind.

12.3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb von drei (3) Tagen nach Lieferung der Ware auf Mängel zu überprüfen und zu prüfen, ob Qualität und Quantität der Vereinbarung entsprechen und Abweichungen in schriftlichen Reklamationen festgestellt werden.

12.4. Beanstandungen in Bezug auf direkt erkennbare Abweichungen der gelieferten Mengen und/oder sofort erkennbare Mängel, Nichtlieferung gemäß Muster, Mängel und Beschädigungen einer vom Vertragspartner erhaltenen Sendung sind auf dem Frachtbrief zu vermerken, andernfalls besteht ein Reklamationsrecht diesbezüglich entfallen. Reklamationen über Rechnungen müssen bei Androhung des Rechtsverlustes innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei uns eingehen.

12.5. Während dieser Zeit wird die Gegenpartei sorgfältig mit den Produkten und der Verpackung umgehen. Die Gegenpartei wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob sie das Produkt behalten möchte. Die beanstandete Ware ist uns zur Verfügung zu stellen.

12.6. Wird eine Reklamation nach Ablauf der vorgenannten Frist von uns ganz oder teilweise gelöst, erfolgt dies unverbindlich, ohne dass die Gegenpartei daraus irgendwelche Rechte herleiten kann.

12.7. Wir werten die gemeldeten Beschwerden aus. Wenn sie sich als zumutbar herausstellen, werden wir die fehlerhaften Produkte im Rahmen der Möglichkeiten reparieren oder reparieren. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt dies an unserem Standort oder auf unseren Wunsch an dem Ort, an dem sich die Ware tatsächlich befindet.

12.8. Sollte dies nicht möglich sein, liefern wir in der Regel neue Produkte nach Rücksendung der defekten Produkte.

12.9. Ist eine Reparatur, Nachlieferung oder Nachlieferung nicht möglich oder entspricht diese Nachlieferung oder Nachlieferung nicht den ursprünglichen Spezifikationen, schreiben wir den Gegenwert der gelieferten Ware gut. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, mehr als den Wert der Ware zu zahlen, die wir als mangelhaft qualifizieren.

12.10. Erweisen sich die Beanstandungen als unbegründet, trägt die Gegenpartei die Kosten der Untersuchung aufgrund der Verpflichtung zur Rücknahme der reklamierten Gegenstände.

12.11. Reklamationen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Zahlungseinstellung und eine Verrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich eines Teils der Bestellung berechtigen die andere Partei nicht zur Ablehnung oder Ablehnung der gesamten Bestellung.

12.12. Durch die Erbringung einer der oben genannten Dienstleistungen wird OutletBelgium BVBA vollständig von seinen Gewährleistungsverpflichtungen entbunden und OutletBelgium BVBA ist nicht verpflichtet, weitere (Schadens-) Entschädigungen zu zahlen.

13. RÜCKSENDUNGEN

13.1. Sofern nicht anders vereinbart, können Rücksendungen nur gemäß dem von OutletBelgium BVBA verwendeten Rücksendeverfahren erfolgen.

13.2. Eine Rückgabe durch die Gegenpartei ist nur nach vorheriger elektronischer Rücksendeanfrage an info@snickersworkwear.online unter Angabe von: Artikelnummer, Farbe, Größe und Anzahl der zurückzusendenden Artikel sowie der OutletBelgium BVBA-Bestellnummer oder des Kaufs möglich Nummer der Gegenpartei und nach Erhalt der von OutletBelgium BVBA auf dem Rücksendeantrag zugewiesenen Rücksendenummer.

13.3. Nach Erhalt der RMA-Nummer können die registrierten Artikel nur in ihrem ursprünglichen, unbenutzten und unbeschädigten Zustand und in ihrer Originalverpackung unter Angabe der zugewiesenen RMA-Nummer und gemäß den angemessenen und klaren Rückgabeanweisungen von OutletBelgium BVBA an OutletBelgium BVBA zurückgesandt werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

13.4. Für Artikel, die innerhalb eines Monats nach dem Kauf zurückgegeben werden, werden 100 % des Kaufpreises (ohne Versandkosten) erstattet. Danach gilt eine Rückerstattung von 75 % für Rücksendungen innerhalb von 2 Monaten und eine Rückerstattung von 50 % für Rücksendungen innerhalb von 3 Monaten. Artikel, die nach 3 Monaten zurückgegeben werden, werden nicht erstattet.

13.5. Es werden nur unbenutzte und unbeschädigte Artikel in der Originalverpackung angenommen. Wenn Artikel umgepackt werden müssen, berechnen wir 1 € pro Artikel. Passform- oder Größenserien werden nur nach Rücksprache akzeptiert.

13.6. Da die Bearbeitung von Artikeln, die nicht gemäß dem Rücksendeverfahren registriert wurden, länger dauert, müssen wir Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir behalten uns das Recht vor, zurückgegebene Produkte, die älter als 3 Monate sind, nach Rücksprache zu vernichten.

13.7. Rücksendungen gemäß den Bestimmungen von 13.1 bis 13.6 sind für Standard-Lagerware möglich. Sonderangebote können aufgrund des einzigartigen Designs nicht im Namen der anderen Partei zurückgegeben werden.

14. ABRECHNUNG

14.1. Wir sind berechtigt, die von der Gegenpartei geschuldeten Beträge und die nicht gezahlten Zinsen mit etwaigen Verkaufsprämien und Werbegebühren zu verrechnen, die wir der Gegenpartei zugesagt haben.

15. HAFTUNG

15.1. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, gleich aus welchem ​​Grund, die dem Vertragspartner oder Dritten im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren oder Dienstleistungen entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits von Seiten unserer Offiziere.

15.2. Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht, sowie alle angemessenen Kosten, die entstehen, um sicherzustellen, dass OutletBelgium BVBA dies nicht tut Vertrag ordnungsgemäß erfüllen. in dem Umfang, der OutletBelgium BVBA zuzurechnen ist, und angemessene Kosten, um direkte Schäden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verhindern oder zu begrenzen.

15.3. Ungeachtet des Vorstehenden haften wir niemals für:
Folge- und/oder mittelbare Schäden wie Betriebsunterbrechung und entgangener Gewinn, erlittene Verluste, Einsparungen und sonstige Folgeschäden.
B Schäden durch Hilfspersonen;
C Schäden an Waren Dritter.

15.4. Sind wir entgegen den Bestimmungen dieses Artikels aus welchem ​​Grund auch immer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, so ist für jedes Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis zählt) nur der Betrag des Nettobetrags schadensersatzberechtigt. Rechnungswert der jeweiligen Lieferung oder, falls dieser höher ist, die Höhe der vom Versicherer im jeweiligen Fall zu leistenden Leistung.

15.5. Sofern das Verhältnis der vom Vertragspartner zu erbringenden Leistung zum Umfang des dem Vertragspartner entstandenen Schadens dazu Anlass gibt, wird der von uns zu ersetzende Schaden gemindert.

15.6. Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens OutletBelgium BVBA oder seiner leitenden Angestellten stellt uns die Gegenpartei frei von allen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem ​​Grund, in Bezug auf Schäden, Kosten oder Zinsen in Bezug auf Waren und/oder Dienstleistungen infolge der Verwendung der gelieferten Waren oder aus oder aus dem mit der Gegenpartei abgeschlossenen Vertrag geliefert werden.

15.7. Wir haften niemals für den Inhalt der Daten, die auf unsere Produkte angewendet wurden oder werden, unabhängig davon, ob sie eingreifen oder nicht (Bild, Ton oder Daten). OutletBelgium BVBA haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die OutletBelgium BVBA aufgrund falscher und/oder unvollständiger Informationen verursacht, die von oder im Namen der anderen Partei bereitgestellt wurden.

15.8. Alle Ansprüche gegen OutletBelgium BVBA verjähren 1 Jahr nach Lieferung.

16. AUSSETZUNG UND ENTSCHEIDUNG

16.1. Wenn die andere Partei eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht innerhalb der festgelegten Frist oder auf andere Weise erfüllt, die andere Partei nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, wird der anderen Partei Schadensersatz oder Pfändung, (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt. oder Konkurs, Schließung oder Liquidation des Unternehmens der anderen Partei beantragt hat, die andere Partei in Verzug ist und OutletBelgium BVBA berechtigt ist, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention:

16.2. die Ausführung dieses Vertrags und der direkt damit verbundenen Verträge aussetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und oder

16.3. die andere Partei, diese Vereinbarung und alle direkt damit zusammenhängenden Vereinbarungen ganz oder teilweise zu kündigen;

16.4. All dies unbeschadet der anderen Rechte von OutletBelgium BVBA im Rahmen einer Vereinbarung mit der anderen Partei und ohne dass OutletBelgium BVBA zu einer Entschädigung verpflichtet ist.

16.5. Wenn ein Ereignis gemäß Artikel 16.1 eintritt, sind alle Forderungen von OutletBelgium BVBA gegenüber der anderen Partei sofort und vollständig fällig und zahlbar und OutletBelgium BVBA ist berechtigt, die betroffenen Produkte zurückzunehmen. In diesem Fall haben OutletBelgium BVBA und ihre Vertreter das Recht, die Räumlichkeiten und Gebäude der anderen Partei zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit OutletBelgium BVBA ihre Rechte ausüben kann.

17. VERSCHIEDENE THEMEN

17.1. Im Zweifelsfall ist der Text der niederländischen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer übersetzten Version maßgebend.

17.2. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder ungültig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wir werden uns mit der anderen Partei beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die ungültige oder ungültige Bestimmung ersetzt. gegebenenfalls wird der Zweck und die Absicht der nichtigen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.

17.3. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Änderungen treten einen Monat nach Bekanntgabe durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei einschließlich Zustellung der geänderten AGB in Kraft. Wenn die Gegenpartei die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, hat sie das Recht, diese Änderungen per Einschreiben abzulehnen, bis die Änderungen in Kraft treten. Wenn die andere Partei dies nicht tut, wird davon ausgegangen, dass die andere Partei die Änderungen nach dem Datum des Inkrafttretens akzeptiert hat.

18. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

18.1. Der Vertrag zwischen uns und der Gegenpartei und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.

18.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten, Verträgen und anderen Rechtsbeziehungen zwischen uns und der Gegenpartei ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Turnhout beigelegt.

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